Plastiktüten

Bei uns können Sie Plastiktüten bedrucken lassen, die nach Ihren Vorgaben gefertigt und geliefert werden. Es stehen LDPE und HDPE Folien zur Herstellung mit Griffloch als Grifflochtasche oder Schlaufen für Schlaufentragetaschen für Sie bereit. Weitere Ausführungen wie mit Bügelgriff für Bügelgrifftaschen, eingeknoteter Kordel und Matchsäcke vervollständigen unser Lieferprogramm.

 

Plastiktüten mit Griffloch oder Schlaufen fertigen wir mit bis zu 2 Druckfarben ab 5.000 Stück, Bügelgrifftaschen je nach Größe ab 3.000 Stück und Matchsäcke oder Kordeltragetaschen ab 2.000 Stück. Unsere Folientaschen werden als Flachfolie im Flexodruckverfahren von Rolle zu bedruckt und anschließend zu einer Tüte vollmaschinell konfektioniert.

 

Ein großer und bedeutender Vorteil von Plastiktüten ist nicht nur die hohe Belastbarkeit, sondern auch die Resistenz gegen Feuchtigkeitseinwirkung. So sind die darin befindlichen Produkte und Waren auch bei schlechtem Wetter gut verpackt und vor Nässe geschützt.

Plastiktüten in kleinen Mengen ohne Druck kaufen

Wenn Sie Plastiktüten in kleinen Mengen ohne Druck kaufen möchten, finden Sie in unserem Sofortprogramm passende Produkte.

Bei uns erhalten Sie diese mit Griffloch in weiß, schwarz, transparent und auch farbig innerhalb von wenigen Tagen geliefert.

 

Wir haben auch noch weitere Ausführungen an Plastiktüten in kleinen Mengen ohne Druck in den Varianten mit Trageschlaufe, Kordel oder Bügelgriff an Lager. Diese stehen bereits in kleinen Mengen ohne Druck zur Verfügung. Schauen Sie sich die verschiedenen Tüten an und finden Sie die passende Variante für Ihr Vorhaben. Bei Fragen zögern Sie nicht uns zu kontaktieren. Wir beraten Sie gerne zu den verschiedenen Möglichkeiten Plastiktüten ohne Druck in kleinen Mengen zu kaufen.

Plastiktüten verschließbar

Falls Sie auf der Suche sind nach Plastiktüten die verschliebar sind, dann können wir Ihnen unsere Bügelgrifftaschen wärmstens empfehlen. Bei diesen Tüten werden wiederverschließbare Bügelgriffe an Vorder- und Rückseite der Taschen angeschweißt. Detaillierte Informationen zu den einzelnen Varianten erhalten Sie in der Navigation unter Folientragetaschen.

 

Verschließbare Plastiktüten mit Bügelgriff erhalten Sie bei uns mit Bodenfalte oder mit Seitenfalte. Bei der Variante mit Bodenfalte werden die Griffe mittig eingeschweißt mit einer Steglänge von 25 - 40 cm Breite, abhängig von der Tütengröße. Bei den Ausführungen mit Seitenfalte kann der Bügelgriff über die gesamte Taschenbreite eingeschweißt werden.

 

Plastiktüten verschließbar fertigen wir mit Bodenfalte ab 3.000 Stück - 5.000 Stück und mit Seitenfalte ab 2.000 Stück. Überzeugen Sich sich von unserem Lieferprogramm und zögern Sie nicht uns bei Fragen zu kontaktieren.

Plastiktüten transparent

Plastiktüten transparent haben wir mit Griffloch standardmäßig in der Größe 38 x 45 cm an Lager. Diese stehen ab einer Verpackungseinheit von 500 Stück zum sofortigen Versand bereit. Ein weiteres Produkt aus unserem Hause sind Schlaufentaschen, welche aus einer milchig-transparenten HDPE Folie gefertigt wurden. Diese sind in den Formaten 30 x 35 cm und 38 x 45 cm erhältlich. Die Gesamtübersicht unserer neutralen Tüten finden Sie unter "Neutrale Taschen / Sofortprogramm".

 

Plastiktüten transparent mit Firmendruck können wir Ihnen in vielen Größen ab einer Menge von 5.000 Stück anbieten. Für ein individuelles Beratungsgespräch steht Ihnen unser Verkaufsteam gerne telefonisch oder per Mail mit Rat und Tat zur Verfügung.

Sind Plastiktüten jetzt verboten?

Da die Verunsicherung in Bezug auf die Nutzung von Plastiktüten groß ist, werden wir immer wieder von unseren Kunden gefragt, ob Plastiktüten jetzt verboten sind. Dazu gilt folgendes: Das Verbot umfasst Folienstärken von 25 my - 49 my, das bedeutet Taschen in diesen Stärken sind von dem Verbot betroffen. Da wir Plastiktüten erst ab einer Folienstärke von 51 Mikron fertigen, können unsere Plastiktüten weiterhin genutzt werden.

 

Plastiktüten sind also nicht per se verboten und können weiterhin ohne Bedenken eingesetzt werden, sofern die Bestimmungen und Vorschriften aus dem Verpackungsgesetz vom 1.1.2019 beachtet werden.