· 

Das neue Verpackungsgesetz – LEICHT BAGS informiert


Papiertaschen Verpackungsgesetz

Seit dem 1. Januar 2019 ist das neue Verpackungsgesetz in Kraft, unter das auch unsere Folien- und Papiertragetaschen fallen. Das neue Gesetz richtet sich an Händler wie Hersteller gleichermaßen und hat die bis dahin geltende Verpackungsverordnung abgelöst. Dies hat auch einige Änderungen für unsere Kunden mit sich gebracht, denn das Gesetz schreibt vor, dass Verpackungen, wie auch unsere Folien- und Papiertaschen, die im privaten Hausmüll entsorgt werden, lizenziert sein müssen. Das soll zu einer nachhaltigen Verpackungsentsorgung beitragen und natürliche Ressourcen schonen. Darüber möchten wir unsere Kunden gern näher informieren.

 

Erstmals wurde im Jahr 1991 ein Verpackungsgesetz eingeführt, welches dafür sorgte, dass die Entsorgungsverpflichtung verwertbarer Abfälle von den Kommunen auf die Privatwirtschaft übertragen wurde. Auch das neue Gesetz folgt diesem Prinzip. Lizenziert werden müssen deshalb alle Tragetaschen, unabhängig davon, ob es sich um Papiertragetaschen, Folientragetaschen oder um Taschen aus Stoff, Jute oder sonstige Mehrwegtaschen handelt. Das betrifft allerdings nicht die Kartons, in denen die Taschen, die Kunden bei LEICHT BAGS bedrucken lassen können, geliefert werden, da es sich hier um Transportmaterial handelt. Das gilt solange, bis der Karton einer anderen Verwendung zugeführt wird. 

 

Für wen gilt das Verpackungsgesetz?

Die neue Gesetzgebung gilt für all diejenigen, die Verkaufsverpackungen für Endverbrauchen „erstmals gewerbsmäßig in Verkehr“ bringen. Unternehmen, die Papiertragetaschen oder bedruckte Taschen und Tüten aus anderen Materialien als Verpackung einsetzen, müssen diese also lizenzieren lassen. Zusätzlich muss ein entsprechender Vertrag mit einem Entsorger abgeschlossen werden. Das Zentrale Verpackungsregister (LUCID) ist dazu die zentrale Registrierungsplattform. Unsere Kunden können sich hier selbst lizenzieren, allerdings übernehmen wir von LEICHT BAGS diesen Service auch gern für Sie. 

 

Damit Sie im Falle einer Kontrolle einen Nachweis für die Lizenzierung erbringen können, wird dieser Posten separat auf unseren Rechnungen mit der dazugehörigen Registrierungsnummer ausgewiesen. So müssen sie weder einen Vertrag mit einem Entsorger abschließen noch sich im Verpackungsregister registrieren und haben mehr Zeit für Ihr tatsächliches Kerngeschäft. 

 

Wir helfen Ihnen weiter

Kunden, die neu auf dem Gebiet von Verpackungen und Folien- und Papiertragetaschen sind und noch weitere Fragen haben, können sich selbstverständlich vor einer Bestellung an uns wenden. Wir beantworten Ihnen gern kompetent und umfassend alle wichtigen Fragen. Gleichzeitig gestalten wir mit Ihnen eine Werbetasche, die optimal zu Ihnen und Ihrem Unternehmen passt.